Gemäß § 9 VerpackG ist der Hersteller dazu verpflichtet, sich vor dem Inverkehrbringen von Verpackungen bei der zentralen Stelle registrieren zu lassen.
Die Firma Netter, Inhaber: Axel Siebert e.K. gilt nach dem Verpackungsgesetz nicht als Hersteller. Darüber hinaus erfolgt kein Versand der Firma Netter, Inhaber: Axel Siebert e.K. im eigenen Namen. Vielmehr ist der Hersteller für den Versand zuständig und zeichnet sich auf der Ware als Versender aus. Insofern obliegt der Firma Netter, Inhaber: Axel Siebert e.K. keine Registrierungspflicht nach § 9 VerpackG.
Die ordnungsgemäße Registrierung ist damit die Aufgabe des Herstellers.